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B M S P H Ö N I X
Dabei regelt sie heute praktisch alle unternehmenskritischen Prozessabläufe in Unternehmen, ohne dass gerade darüber ein entsprechendes Bewusstsein mit gewachsen ist. Und so kann die IT auch erhebliche persönliche Haftungsrisiken für das Management eines Unternehmens oder einer Einrichtung mit sich bringen. Zur zentralen Aufgabe des Managements zählt es, über die Sachverhalte und Investitionen zu entscheiden, die für das Unternehmen hohe Abhängigkeiten bedeuten.
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Die Speicherung und Archivierung der unstrukturierten Daten erfolgt in vielen Fällen unsystematisch. Dadurch entsteht das Risiko, dass Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften bereitgestellt werden müssen, gar nicht oder nicht fristgemäß vorgehalten werden können. Hieraus kann die Anwendbarkeit von Strafvorschriften, Bußgeldern oder Schadensers-atzansprüche resultieren. In der Regel werden es Vorlage- oder Auskunfts- |
ansprüche sein, die in der rechtlichen Praxis eine Rolle spielen. Das alles wird sicher kein Zufall sein, es ist schon heute vorhersehbar. Im Haftungsgefüge ist zunächst zwischen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit (z.B. Haftstrafen, Geldstrafen), einer zivilrechtlichen Haftung (z.B. Schadensersatz des Unternehmens oder persönliche Haftung des Verantwortlichen) und einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z.B. Datenschutz) zu unterscheiden.
Sodann ist zu unterscheiden nach den einzelnen Personen und Haftungsträgern, z. B. Geschäftsführung, IT-Leitung, Administratoren, Mitarbeiter und Dritte. Der Bundesgerichtshof hat sich in der vorher zitierten Entscheidung 1997 umfassend mit dem Thema Haftung für IT-Ausfälle befasst. Dieses Urteil ist auch heute noch richtungsweisend. Es ging bei dem Richterspruch um verlorene
Daten. Dabei wurden durch das Gericht wichtige Vorgaben zur Managementhaftung getroffen. Begriffe wie „Compliance“ und „Corporate Governance“ haben die Tagespresse erreicht. Börsennotierte Unternehmen haben die Themen „Compliance“ und „Corporate Governance“ weitgehend im Griff. Die Diskussion um diese Begriffe hat nun aber auch den Mittelstand
erfasst. |
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Allgemeines Fazit:
Sowohl die Bedrohung als auch die rechtlichen Hintergründe sind konkret und seit einigen Jahren unabänderlich geregelt.
Ja, das Management wie auch der IT Verantwortliche, stehen persönlich in der Haftung.
Mit einem konkret ausgearbeiteten Plan, wie Sie und vor allem wann Sie die Defizite identifizieren und beseitigen, beginnen Sie mit der Entschärfung dieser Bedrohung.
Glaubwürdig sind Sie zudem, wenn Sie nachweislich professionelle Hilfe von außen in diesen Prozess eingebunden haben.
Rechnen Sie damit, das eine Lösung, welche Sie entlastet, mehr kostet als 2,50 Euro und planen Sie dies in den Budget der kommenden Jahre als festen Bestandteil ein.
Die in diesem PHÖNIX beschriebenen Lösungen sind uns besonders aufgefallen, jedoch gibt es darüberhinaus auch Lösungen anderer Hersteller, welche ggf. für Ihre Bedürfnisse geeignet sein können. Eine individuelle Beratung macht in jedem Fall sinn! Sprechen Sie mit uns darüber persönlich! |
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